Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 verpflichtet uns dazu, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem wichtigen Punkt anzupassen. Bislang galt: Wenn sich zum Beispiel bei Ihrem Girokontomodell etwas änderte, benachrichtigten wir Sie rechtzeitig vorab – und konnten Ihr Einverständnis mit der Änderung voraussetzen, wenn Sie dieser innerhalb von zwei Monaten nicht widersprachen. Das war für Sie und uns ganz einfach und bequem.
Durch das BGH-Urteil ist das so nicht mehr möglich. Wir brauchen jetzt Ihre aktive Zustimmung zu den Vertragsgrundlagen unserer Zusammenarbeit. Bitte bestätigen Sie uns deshalb Ihr Einverständnis zum Preis- und Leistungsverzeichnis und den aktuellen Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen.
Das neue Urteil betrifft nur die Form Ihrer Einverständniserklärung - nicht unsere Kontoführungsentgelte an sich. Allerdings hat der BGH die stillschweigende Zustimmung auch rückwirkend für unwirksam erklärt. Deswegen möchten wir Ihnen möglichst unbürokratisch die Gebührenerhöhungen der letzten drei Jahre erstatten. Auch dafür benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.