Änderungen beim Elterngeld

Elterngeld Plus fördert Teilzeitbeschäftigungen

Das Jahr 2015 bringt durch verschiedene neue Gesetze Änderungen, die sich auf Ihre privaten Finanzen auswirken. Hier finden Sie Informationen zu Änderungen beim Elterngeld.

Änderungen Elterngeld

Bei Teilzeit länger Elterngeld

Das neue Elterngeld Plus fördert Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit. Bisher gab es für den frühen Wiedereinstieg in den Job Abzüge beim Elterngeld. Wer ab 1. Juli 2015 ein Kind bekommt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält zwar nur das halbe Elterngeld, dafür aber doppelt so lange. Die bisherige Regelung heißt nun Basis-Elterngeld.

Kombinationen aus Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus

Die folgende Tabelle zeigt die neue Wahlfreiheit anhand von vier Beispielen.

  Basis-Elterngeld
(volles Elterngeld)
Elterngeld Plus
(halbes Elterngeld)
Partnerschaftsbonus*
(halbes Elterngeld)
Beispiel 1      
Mutter   6 Monate 12 Monate 4 Monate
Vater   4 Monate 4 Monate
       
Beispiel 2      
Mutter     12 Monate 4 Monate
Vater   12 Monate 4 Monate
       
Beispiel 3      
Alleinerziehende   28 Monate  
       
Beispiel 4      
Mutter 12 Monate    
Vater   2 Monate    

*Mutter und Vater arbeiten parallel zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche.

Sichern Sie Ihre Familie ab

Für Familien mit Kindern ist eine private Risikolebensversicherung wichtig. Denn auch die gesetzliche Hinterbliebenenrente reicht selten aus, um im Todesfall eines Elternteils alle Ausgaben zu begleichen. Mit einer privaten Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie finanziell ab. Unverheiratete Paare können sich gegenseitig mit je einem Vertrag absichern.

Zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2014.