Steuer-ID oder Steuernummer mitteilen

Teilen Sie uns unkompliziert Ihre Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer mit.

Natürliche Personen müssen als Kontoinhaber, als Bevollmächtigte und bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen die Steuer-Identifikationsnummer angeben, welche sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.   


Firmenkunden/Vereine müssen bei der Eröffnung von Konten gemäß Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (siehe § 154 (2) AO) die für einkommensteuerliche Zwecke geltende Steuernummer angeben. Sobald eine Wirtschafts-ID nach §139 c AO zugeteilt wurde, ist diese zu verwenden.

  1. Angaben
  2. Ihre Kontaktdaten
  3. Zusammenfassung
Angaben

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Wichtiger Hinweis: Unsere Mitarbeiter werden Sie, nach Eingang Ihres Auftrages, kontaktieren um Sie zu legitimieren.