- Faire Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend
- Individuelle Laufzeit
- Zugriff auf Ihr Geld bleibt möglich
Steigende Zinsen mit WachstumsSparbuch
Geld mit WachstumsSparbuch wachsen lassen
Mit WachstumsSparbuch legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. WachstumsSparbuch bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.
WachstumsSparbuch im Überblick
So funktioniert WachstumsSparbuch
Legen Sie Ihr Geld als WachstumsSparbuch an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
Individuellen Zugriff vereinbaren
Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

- Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 2.500,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 5 Jahre |
Mindestlaufzeit | 21 Monate |
Teilverfügungsmöglichkeit | nein |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kündigungssperrfrist | 21 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zeitraum ab | Zinssatz |
---|---|
1 Monat | 1,55 % p. a. |
13 Monate | 1,65 % p. a. |
25 Monate | 1,75 % p. a. |
37 Monate | 1,85 % p. a. |
49 Monate | 2,00 % p. a. |
Häufige Fragen
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Sie können Ihr Geld bis zu fünf Jahre in WachstumsSparbuch anlegen.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom WachstumsSparbuch abweichende Konten gutgeschrieben werden.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Volksbank Filder eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.